AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma FWWS Wienecke GmbH – (Frank Wienecke Getränkehandel, Eventausstattung & Transporte Feldstrasse 39-45, 63179 Obertshausen)

I. Transport/Spedition  

Die FWWS Wienecke GmbH arbeitet, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in ihrer neusten Fassung.

FWWS Wienecke GmbH setzt voraus, dass der eingesetzte Sub-Unternehmer bzw. der eingesetzte Fahrer die Voraussetzung der aktuellen aufgabenbezogenen 1.3 ADR Unterweisung für die Beförderung gefährlicher Güter nachweislich erfüllt und die Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an dessen Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, entsprechend umgesetzt sind. Die Unterweisungs-Zertifikate werden durch FWWS Wienecke GmbH stichprobenartig überprüft und eingefordert. Für die Abfahrtskontrolle ist der Fahrzeugführer bzw. für das Ausrüsten der eingesetzten Fahrzeuge der Beförderer (Sub-Unternehmer) verantwortlich, eine gesonderte Fahrzeugkontrolle durch die FWWS Wienecke GmbH erfolgt nicht.

Aufzeichnungen der nach diesem Kapitel erhaltenen Unterweisung sind vom eingesetzten Sub-Unternehmer bzw. eingesetzten Fahrer aufzubewahren und FWWS Wienecke GmbH der der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

  1. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist grundsätzlich Obertshausen, soweit andere Gesetze dem nicht widersprechen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen ansonsten nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhersehbare Lücke aufweisen.

Stand: 1.2.2010

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